Unfälle sind nun einmal unvorhersehbar und treffen sowohl den Anfänger als auch den Fortgeschrittenen. Die Arztkosten zahlt die Krankenkasse,
doch wer zahlt Haushalts- und Wohnungsumstellungen, oder auch nur die Taxikosten zur Physiotherapie bzw. das behindertengerechte Auto? Bei einem
bleibenden Körperschaden hilft eine Invaliditätssumme aus einer Unfallversicherung die Dinge des täglichen Lebens zu erleichtern.
Doch in nahezu allen Unfallversicherungen sind Vorgänge bei Luftfahrtaktivitäten nicht mitversichert. Hier ist unsere Unfallversicherung genau
das Richtige! Im Todesfall steht den Angehörigen eine Summe zur Begleichung der Beerdigungskosten zur Verfügung. Im namentlichen Unfallschutz,
wo wir 3 Absicherungshöhen bei der Invaliditätssumme zur Auswahl anbieten, gibt es zudem eine Unterstützung bei einem unfallbedingten Kuraufenthalt,
bei kosmetischen Operationen oder auch den Rückholkosten vom Unfallort zum heimatnahen Krankenhaus.
Zur Auswahl stehen 3 Absicherungsvarianten: versichert sind nur Luftfahrtunfälle; Luftfahrtunfälle sowie sonstige Arbeits- und Freizeitunfälle,
oder einen Rund-um-die-Uhr-Schutz, jedoch ohne Luftfahrtunfälle. Die Sitzplatzunfallversicherung ist für die Halter von Luftfahrzeugen
gedacht. Hier wird der Sitzplatz eines zu benennenden Luftsportzeuges versichert. Alle Schüler oder Passagiere, die diesen Sitzplatz nutzen und einen
Unfall erleiden sind versichert. Oft wird diese Versicherung als Auflage einer behördlichen Genehmigung vom Halter eines Luftfahrzeuges verlangt.
Tarife und Leistungsübersicht Unfallversicherung
Tarif A = inkl. Luftfahrtrisiko, Tarif AU = nur Luftfahrtrisiko, Tarif B = ohne Luftfahrtrisiko
Der jeweilige Jahresbeitrag erhöht sich ab dem 71. Geburtstag um 20 %
Absicherungshöhe, bei weltweitem Versicherungsschutz:
Bei einer Sitzplatzunfallversicherung ohne Progressionsstaffel: