Als Autofahrer kennt man diese Pannenschutzleistungen. Doch wie ist es auf Reisen mit dem Luftfahrzeug?
Neben einer Auslandsreisekrankenversicherung, Bergungskostenabsicherung für Gerät und Person, gibt es Kostenbeteiligungen bei
Reiseunterbrechungen aufgrund von Wettereinflüssen oder echten Pannen am Reisemittel oder dem Luftsportgerät. Kosten für Leihausrüstung,
Packen des Rettungsschirmes und Deckungserweiterungen lassen diesen preiswerten und einmaligen Schutz zu einem wichtigen
Absicherungsbaustein für die Freizeit werden.
Im Frühjahr 2017 wird dieser Schutzbrief mit neuen, verbesserten Leistungen am Markt starten.