Haftpflichtversicherung für Luftsportler

Produktinformationen zur Haftpflichtversicherung

Die GFF-CARD = Halterhaftpflichtschutz für den Lizenzinhaber oder auch Schüler!

Viele tausend Fallschirmspringer, Gleitschirmflieger und andere Luftsportgeräteführer haben sich seit dem Beginn dieses Versicherungsangebotes in 1989 der Gruppe der gff-card Inhaber angeschlossen. Deutsche, Österreicher und Franzosen können das Angebot schon viele Jahre nutzen. Ab 2017 wird dies nun auch für andere europäische Luftsportler möglich.

Wir stellen als Versicherungsnachweis eine Plastikkarte mit jährlich wechselndem Motiv aus. Versicherungsablauf ist immer der 31.12. eines jeden Jahres. Die Absicherung verlängert sich automatisch, sofern nicht gekündigt wird. Die Leistungen dieses Versicherungsschutzes passen wir dem Bedarf der Kunden und den Anforderungen der gesetzlichen Bestimmungen an. Im Fallschirmsport ist eine sehr weitreichende Absicherung für Schäden am Absetzflugzeug enthalten. Diese Versicherung wird nach den nationalen Luftfahrtgesetzen den Haltern und Führern von Luftsportgeräten oder Luftfahrzeugen vorgeschrieben. Man muss sie nachweisen können.

Aber auch die jährlichen Schadenszahlungen belegen, wie wichtig diese Versicherung ist:
Im freien Fall eine Kamera vom Helm des Sportfreundes abgerissen; Zuschauer oder Sportfreund beim Landen umgeflogen; Wetterbedingte Landung auf Autodach, Hausdach, Seilbahn; Schirm zerrissen nach Kappenkollision; Fenster des Absetzflugzeuges mit Arm beim Ausstieg rausgedrückt; Höhenleitwerk beim Absprung zerdellert; Der Beitrag für eine solche Halterhaftpflichtversicherung war vor 30 Jahren bereits genauso hoch wie heute!

Die CSL- Deckung (Haftpflichtschutz für Ansprüche von Dritten oder Passagieren)

Mit unserer CSL-Deckung steht eine Versicherungssumme für alle Anspruchsarten zur Verfügung. Schnell ist ein Anwalt eingeschaltet und stellt Forderungen, selbst wenn der Passagier ein noch so guter Freund ist. Auch die Sozialversicherungsträger und Arbeitgeber nehmen auf Nettigkeiten keine Rücksicht. Eine Absicherung gegen Forderungen bei Passagierschäden ist daher nicht nur aufgrund gesetzlicher Vorschrift anzuraten.

Von unseren Schadenszahlungen kennen wir unter anderem folgende Vorgänge:
Nach Landung in hüfthohem Wasser ertrunken, Geschichts- und Gebissverletzungen nach Dachlandung, Startabbruch, als Folge: Wirbelverletzungen und Schleudertrauma nach harter Fallschirmöffnung.

Haftpflichtschutz für Ausbilder oder Fallschirmpacker

Gesetzliche Ansprüche, die sich aus einer fehlerhaften Betätigung dieser Tätigkeiten herleiten lassen, sind über diese Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Haftpflichtversicherung des Fallschirmpackers bezieht sich die Absicherung sowohl auf Packungen des Reserve- also auch Hauptfallschirmes. Schäden am gepackten Fallschirm können nicht versichert werden.

Leistungsübersicht Haftpflichtversicherung

  • Deckungssumme für Personen und Sachschäden: € 3.000.000,00
  • für Ansprüche bei Passagierschäden in der CSL-Deckung jedoch begrenzt auf: € 1.500.000,00
  • Schäden am Obhutsgepäck oder an Sachen, die der Passagier an sich trägt: € 5.000,00 bei einer Selbstbeteiligung von € 150,00
  • Reine Vermögensschäden: € 20.000,00
  • Kosten einer behördlich angeordneten Unfalluntersuchung im gesetzlichen Rahmen
  • Bergungskosten für Gerät oder Person: € 5.000,00 bei einer Selbstbeteiligung von € 100,00

Geltungsbereich: weltweit, für Passagierschäden in USA und Kanada jedoch nur nach vorheriger Anfrage. Versichert ist die private oder gewerbliche Nutzung, Flüge und Sprünge zu Show- und Wettbewerbszwecken. BASE Sprünge sind ab 2018 nicht mitversichert - hierzu eine individuelle, formlose Emailanfrage senden. Die Versicherung kann sowohl auf die Person, als auch auf das Luftsportgerät bezogen abgeschlossen werden.